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Rechtliche Hinweise

Allgemeine Geschäftsbedingungen der
HENWiN  Trading & Consulting   GmbH

1. Allgemeines
Unseren sämtlichen - auch künftigen - Lieferungen liegen diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Abweichungen und Ergänzungen, insbesondere widersprechende Geschäftsbedingungen des Käufers gelten als widersprochen und ausgeschlossen, sofern wir nicht schriftlich zugestimmt haben.

2. Preise
Basis unserer Preise ist die jeweils letzte gültige Preisliste. Die Preise verstehen sich frei Bad Homburg ausschließlich der Kosten für Versand und Transportversicherung, sowie der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3. Lieferzeit
Liefertermine und Fristen sind für uns unverbindlich, es sei denn, sie sind von uns im Einzelfall schriftlich als verbindlich bestätigt worden. Ausgenommen im letzten Fall berechtigt eine Überschreitung den Käufer nicht zu irgendwelchen Ansprüchen. Im Falle höherer Gewalt sind wir berechtigt, unsere Leistungen für die Dauer der Behinderung und einer anschließenden Anlaufzeit hinauszuziehen oder wenn sie uns die Leistung unmöglich macht oder wesentlich erschwert vom Vertrage ganz oder teilweise zurückzutreten. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Streiks, Aussperrungen, sonstige unvorhersehbare Rohstoffverknappungen und sämtliche für uns zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit dem Käufer nicht vorhersehbare Ausfälle und/oder Verzögerungen betreffend unsere Selbstbelieferung. Sobald die Auswirkungen eines solchen Ereignisses für uns bekannt sind, werden wir dem Käufer davon Mitteilung machen und uns erklären, ob wir vom Vertrag zurücktreten oder innerhalb welcher Frist wir voraussichtlich liefern können. Ist diese Frist unangemessen lang, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Sonstige Ansprüche des Käufers sind in allen Fällen ausgeschlossen.

Wir behalten uns vor, Lieferungen und Leistungen an den Käufer nur dann vorzunehmen, wenn unsere sämtlichen fälligen Forderungen aus vorangegangenen Lieferungen und Leistungen beglichen sind. Im Falle des Annahmeverzugs des Käufers steht uns auch das Recht zu, über die vom Käufer gekaufte Ware anderweitig zu verfügen und innerhalb einer angemessenen, von uns zu bestimmenden Frist, gleichartige Ware zu den vereinbarten Bedingungen zu liefern. Wir sind berechtigt uns dadurch entstandene Kosten zu berechnen.

4. Gefahrenübergang
Die Gefahr und die Kosten der Lieferung gehen auf den Käufer über, sobald die Sache an den Käufer das Werk/Lager verlassen hat. Diese Regelung gilt auch für etwaige Versendungen im Rahmen von Ersatzlieferungen oder nach Durchführung von Nachbesserungen durch uns. Bei etwaigen Rücksendungen durch den Käufer an uns trägt der Käufer die Gefahr bis zur Übergabe in unseren Geschäftsräumen. Etwaige Rücksendungen durch den Käufer haben in jedem Falle frachtfrei zu erfolgen.

5. Zahlung   -  Scheck-/Wechsel-Klausel
Unsere Rechnungen sind sofort nach Erhalt zur Zahlung ohne jeden Abzug fällig. Unsere Rechnungen für Reparaturleistungen sind abweichend von dem Vorhergesagten sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig. Zahlungen haben auf eines der in unseren Rechnungen genannten Konten zu erfolgen. Schecks werden nur erfüllungs halber entgegengenommen, wobei die Zahlung nur dann vertragsgemäß ist, wenn der Scheckbetrag einem unserer Konten vor Ablauf der maßgeblichen Zahlungsfrist vorbehaltlos gutgeschrieben ist. Bei Überschreitungen des maßgeblichen Zahlungszieles sind wir unbeschadet weiterer Ansprüche berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Käufer nicht zu. Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Käufer eine wechselmäßige Haftung des Verkäufers begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt sowie die diesem zugrunde liegende Forderung aus Warenlieferungen nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Käufer als Bezogener.

6. Gewährleistung
Im Falle rechtzeitig erhobener und begründeter Mängelrügen sind wir nach unserer Wahl verpflichtet, nachzubessern oder mängelfreien Ersatz zu liefern. Voraussetzung ist in jedem Fall, dass die gekaufte Ware entsprechend unseren jeweiligen  Produktspezifikationen betrieben worden ist. Betreffend Software übernehmen wir keine Gewähr dafür, dass diese unterbrechungsfrei oder fehlerfrei arbeitet und dass die in der Software enthaltenen Funktionen in allen vom Käufer gewählten Kombinationen ausgeführt werden können und den Anforderungen des Käufers entsprechen. Der Käufer hat uns die zur etwaigen Mängelbeseitigung nach unserem billigen Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Andernfalls sind wir von jeglicher Gewährleistungsverpflichtung befreit. Letzteres gilt auch für den Fall, dass der Käufer oder ein Dritter Eingriffe irgend-welcher Art insbesondere Veränderungen oder Reparaturen an der von uns gelieferten Ware vornimmt oder die Ware anderweitig und/oder unsachgemäß behandelt wird.

Für den Fall, dass durch Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung ein von uns zu vertretender Mangel nicht beseitigt wird, kann der Käufer die Herabsetzung des Kaufpreises verlangen und, sofern über die Herabsetzung keine Einigung zustande kommt, vom Vertrag zurücktreten. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

7. Genereller Haftungsausschluss
Soweit in vorstehenden Bedingungen nichts anderes bestimmt ist, ist jegliche Haftung unsererseits, insbesondere auch aus Verschulden bei Vertragsabschluß, Nicht- oder Schlechterfüllung einschließlich einer Haftung für Folgeschäden oder mittelbare Schäden ausgeschlossen, ausgenommen in Fällen des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder leitender Angestellten ausgeschlossen.
Ein uneingeschränkter Haftungsausschluss besteht bei Datenverlusten oder Schäden an Datenbeständen an Kundenprodukten, für deren Sicherung er selbständig verantwortlich ist.

8. Verlängerter Eigentumsvorbehalt bei Weiterverkauf mit Vorabtretungsklausel
Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Ware vor, bis sämtliche Forderungen des Verkäufers gegen den Käufers aus der Geschäftsverbindung einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.

Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nur dann berechtigt, wenn er dem Verkäufer hiermit schon jetzt alle Forderungen abtritt, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen. Wird Vorbehaltsware unverarbeitet oder nach Verarbeitung oder Verbindung mit Gegenständen, die ausschließlich im Eigentum des Käufers stehen, veräußert, so tritt der Käufer schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in voller Höhe an den Verkäufer ab. Wird Vorbehaltsware vom Käufer – nach Verarbeitung/Verbindung – zusammen mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware veräußert, so tritt der Käufer schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Käufer auch nach Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt;  jedoch verpflichtet sich der Verkäufer, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Der Verkäufer kann verlangen, daß der Käufer ihm die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazu gehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.
Wenn der Wert der bestehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 25% übersteigt, ist der Verkäufer auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtet.
Sollte die ordnungsgemäß gelieferte Ware innerhalb unserer Zahlungsbedingungen nicht bezahlt werden, obliegt es uns, die Ware jederzeit und ohne weitere Begründung zurückzuholen. Für jeden an der gelieferten Ware entstehenden Schaden kann der Kunde bis zur Begleichung haftbar gemacht werden. Solange die von uns gelieferte Ware nicht beglichen ist, ist es dem Kunden untersagt, diese zu modifizieren oder weiter zu veräußern.

9. Verlängerter Eigentumsvorbehalt mit Verarbeitungsklausel
Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer für den Verkäufer vor, ohne daß für Letzteren daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht dem Verkäufer gehörenden Waren, steht dem Verkäufer der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt, Verbindung, Vermischung oder Vermengung zu. Erwirbt der Käufer das Alleineigentum an der neuen Sache, so sind sich die Vertragspartner darüber einig, daß der Käufer dem Verkäufer im Verhältnis des Wertes der verarbeiteten bzw. vermischten oder vermengten Vorbehaltsware Miteigentum an der neuen Sache einräumt und diese unentgeltlich für den Verkäufer verwahrt.

10. Ausfuhrgenehmigung
Die von uns gelieferten Waren unterliegen den Ausfuhrkontrollbestimmungen der Bundesrepublik Deutschland. Eine Wiederausfuhr aus der Bundesrepublik Deutschland ist nur mit Zustimmung des Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft, Eschborn/Taunus, möglich. Der Käufer haftet für die Einhaltung der einschlägigen Ausfuhrbestimmungen bei einer Weiterveräußerung der von uns gelieferten Ware.

11. Widerrufsrecht

Ihr gesetzliches Widerrufsrecht ist nur solange wirksam, bis Sie eine Zahlung oder Anzahlung auf die bei uns bestellte Sache oder Dienstleistung geleistet haben. Mit einer Zahlung erklären Sie den Verzicht auf Ihr Widerrufsrecht.

12. Sonstiges
Ausschließlicher Gerichtsstand ist Bad Homburg v.d.H., sofern nicht gesetzlich zwingend ein anderer Gerichtsstand vorgeschrieben ist. Dies gilt auch für Wechsel- und Scheckklagen und generell für den Urkundenprozess.

Auf den Kaufvertrag, sowie sonstige Rechtsbeziehungen zwischen dem Käufer und uns findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung und zwar unter Ausschluss der Einheitlichen Kaufgesetze.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages einschließlich der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit im übrigen nicht berührt. Die Parteien werden in einem solchen Falle unwirksame Bestimmungen durch solche wirksame Bestimmungen ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommen. Sinngemäß ist bei einer etwaigen Vertragslücke zu verfahren.

Stand: November 2012

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